Barrierefreie Website: Was das BaFG seit 2025 verlangt
Seit Ende Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit in Österreich für einen Teil der Wirtschaft Pflicht. Seither kursieren zwei Halbwahrheiten: „Das betrifft jede Website“ und „Das betrifft mich sicher nicht“. Beides stimmt nicht. Dieser Beitrag klärt, wen das Barrierefreiheitsgesetz tatsächlich erfasst, welcher technische Standard dahintersteckt, wie die Behörde im ersten Jahr vorgegangen ist – und warum sich der Aufwand auch dann lohnt, wenn du gar nicht betroffen bist.

Wen das Barrierefreiheitsgesetz erfasst
Nicht jede Website, aber deutlich mehr Betriebe als gedacht.
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt den European Accessibility Act in österreichisches Recht um und gilt laut Sozialministerium seit 28. Juni 2025. Es knüpft nicht an Branchen an, sondern an eine Liste von Produkten und Dienstleistungen. Auf der Dienstleistungsseite stehen unter anderem der elektronische Geschäftsverkehr – also Onlineshops und Buchungsstrecken –, Onlinebanking, Telekommunikations- und Messenger-Dienste, Ticketing im Personenverkehr, E-Books und audiovisuelle Mediendienste.
Eine reine Informationsseite ohne Verkauf oder Onlinebuchung steht nicht auf dieser Liste. Verkaufst du dagegen etwas direkt über die Seite oder lässt online buchen, bist du dem Grunde nach im Anwendungsbereich – unabhängig davon, wie klein der Shop ist.
Die wichtigste Entlastung ist die Kleinstunternehmer-Ausnahme. Das Sozialministeriumservice definiert sie so: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Bilanzsumme. Für Dienstleistungen greift diese Ausnahme vollständig – ein Zwei-Personen-Betrieb mit kleinem Shop muss die Anforderungen also nicht erfüllen. Bei Produkten gilt sie nicht in gleicher Weise, dort gibt es nur reduzierte Dokumentationspflichten.
Welcher Standard technisch dahintersteht
Das Gesetz nennt Ziele, die Norm nennt Kriterien.
Für Websites ist die europäische Norm EN 301 549 der Maßstab; sie verweist für Webinhalte auf die Web Content Accessibility Guidelines in der Version 2.1, Konformitätsstufe AA. Hinter dem sperrigen Namen stecken sehr konkrete Anforderungen: ausreichender Kontrast, Alternativtexte für Bilder, beschriftete Formularfelder, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, eine saubere Überschriftenhierarchie und Inhalte, die auch bei starkem Zoom lesbar bleiben.
Wie weit der Weg dorthin ist, zeigt der WebAIM-Million-Report 2026, der jährlich eine Million Startseiten automatisiert prüft: Auf 95,9 Prozent der Seiten wurden WCAG-Verstöße gefunden – 2025 waren es 94,8 Prozent. Im Schnitt kamen 56,1 Fehler pro Seite zusammen. Die gute Nachricht steckt in der Verteilung: Sechs Fehlertypen machen laut Report rund 96 Prozent aller gefundenen Probleme aus.

Kontrast ist mit Abstand der häufigste Mangel – und zugleich der, der am schnellsten behoben ist. Warum Lesbarkeit ohnehin über Schriftgröße und Zeilenabstand entschieden wird, haben wir im Beitrag zu Typografie und Lesbarkeit beschrieben. Die gestalterischen Grundlagen dazu findest du in unserem älteren Beitrag zu barrierefreiem Webdesign.
Wie die Behörde bisher vorgeht
Beraten statt strafen – vorerst.
Zuständig für die Marktüberwachung ist das Sozialministeriumservice, konkret die Landesstelle Oberösterreich. Der Österreichische Behindertenrat zog im Juni 2026 Bilanz: 84 Verfahren wurden eröffnet, 48 Meldungen geprüft, 36 Verfahren gingen von der Behörde selbst aus. Verwaltungsstrafen wurden im ersten Jahr keine verhängt – die Behörde setzte auf Beratung. Der Schwerpunkt lag im Finanzbereich; allein 22 laufende Verfahren betrafen Onlineanwendungen und Apps von Banken.
Für betroffene Betriebe heißt das: Der Druck kommt derzeit weniger über Strafen als über Meldungen. Jede Person kann eine Barriere melden, und ein eingeleitetes Verfahren bindet Zeit, egal wie es ausgeht. Wer dokumentieren kann, was geprüft und behoben wurde, ist in dieser Situation deutlich besser dran.

Was du konkret prüfen lassen solltest
Der erste Durchgang braucht keine Agentur – der zweite schon.
- Kontrast: Text zu Hintergrund mit einem Kontrastprüfer messen. Graue Schrift auf Weiß ist der Klassiker unter den Verstößen.
- Alternativtexte: Jedes inhaltlich relevante Bild braucht eine kurze Beschreibung. Dekorative Bilder bleiben bewusst leer.
- Formulare: Jedes Feld mit sichtbarer Beschriftung, Fehlermeldungen im Text und nicht nur in Rot.
- Tastaturbedienung: Die gesamte Seite einmal nur mit Tabulator und Enter durchgehen. Bleibt der Fokus irgendwo hängen, ist das ein Befund.
- Struktur: Überschriften in logischer Reihenfolge, eine Hauptüberschrift pro Seite, klare Sprachauszeichnung im Quelltext.
- Erklärung zur Barrierefreiheit: Betroffene Dienstleister müssen darlegen, wie ihr Angebot die Anforderungen erfüllt. Die WKO empfiehlt dafür einen eigenen Menüpunkt statt eines Absatzes in den AGB.
Automatische Prüfwerkzeuge finden nur einen Teil der Probleme – Tastaturbedienung, Vorlesbarkeit und Verständlichkeit muss ein Mensch testen. Genau hier überschneidet sich Barrierefreiheit mit gutem UX- und UI-Design: Was für Screenreader funktioniert, ist meist auch für alle anderen klarer. Wir bauen Seiten von Anfang an so – nachzulesen auf unserer Seite zu Webdesign aus Wien. Bei einem ohnehin anstehenden Neubau ist das der günstigste Moment; wie so ein Projekt abläuft, steht unter Homepage erstellen lassen.
Häufige Fragen zur barrierefreien Website
Sechs Fehlertypen verursachen den Großteil aller Barrieren – und alle sechs sind bei einem ordentlich gebauten Auftritt ohnehin erledigt. Ob du unter das BaFG fällst oder nicht: Eine Seite, die alle bedienen können, verliert weniger Anfragen.

Mein Name ist Max, und ich habe die unglaubliche Gelegenheit, seit über einem Jahrzehnt in der Welt des Online-Marketings und Webdesigns zu arbeiten. Mit 35 Jahren bringe ich eine Fülle von Erfahrung mit, die ich im Laufe meiner Karriere erworben habe. Ich habe mit einigen der bekanntesten Marken der Welt zusammengearbeitet, darunter Redbull, Volkswagen & Hornbach.
